Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Minstrell Engineering UG & Co. KG

1. Geltungsbereich 
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ME und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Das Angebot der ME richtet sich sowohl an Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die nachfolgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für alle Bestellungen bei der ME.
2.2 Für den Fall des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit der 
Minstrell Engineering UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Regerweg 8
78532 Tuttlingen
Telefon: +49
176 471 581 60
E-Mail: 
info@minstrell.de


2.3 Die Darstellung der Waren auf unserer Internetseite
oder auf anderen Online-Verkaufsplattformen, stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot der ME dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung durch den Kunden. Mit Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
2.4. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform (z.B. durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung) innerhalb von zwei Wochen. Erfolgt die Annahme nicht innerhalb der Frist, so gilt das Angebot als abgelehnt.
2.5 Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, wenn er den Bestellvorgang in unserem Internetshop erfolgreich durchläuft
oder per Email schriftlich eine Bestellung auslöst. Bevor der Kunde seine Bestellung auf unser Internetpräsenz nach Kontrolle seiner Angaben verbindlich absendet, kann er durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste wieder zu der vorherigen Seite zurückkehren, auf der die Angaben des Kunden erfasst wurden. Der Kunde kann hier Eingabefehler berichtigen oder durch Schließen des Internet-Browsers den Bestellvorgang abbrechen.
 
Eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung) stellt noch keine Annahme des Angebotes dar, sondern informiert über das ordnungsgemäße Funktionieren des Bestellvorgangs.

3. Warenangebot und wesentliche Eigenschaften
Die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Waren oder Dienstleistungen ergeben sich jeweils aus der Artikelbeschreibung,
wie sie im Angebot und/oder der Rechnung aufgeführt wird.


4. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
4.1 Die angegebenen Preise sind
Nettopreise soweit nicht anders ausgeschrieben und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Preisbestandteile.
4.2 Soweit Versandkosten anfallen, sind diese nicht im Kaufpreis enthalten. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben bzw. werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von dem Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
4.3 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Rahmen des Bestellvorgangs angegeben werden. 
4.4 Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

4.5 Hat der Vertragspartner Vorkasse zu leisten, und versäumt es innerhalb einer Kalenderwoche nach Rechnungszustellung einen Nachweis über den Ausgleich zu erbringen, behält sich ME das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 

5. Lieferung
5.1 Für Liefertermine und Lieferfristen sind ausschließlich die Angaben die sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung ergeben relevant. Es handelt sich nicht um Fixtermine. Sämtliche Liefer- und Leistungsfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von ME, es sei denn es handelt sich um Lagerware. Die Fristbestimmung ist nicht derart wesentlich, dass das gesamte Geschäft mit der rechtzeitigen Lieferung steht oder fällt.

5.2 Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

5.3 Die Lieferung von Waren auf dem Versandweg erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

5.4 Die Lieferung per Spedition erfolgt „frei Bordsteinkante“ also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegener öffentlichen Bordsteinkante. Dies gilt nur, wenn sich aus den Versandinformationen des Verkäufers nichts anderes ergibt und nichts anderes vereinbart ist.

5.5 Entstehen dem Verkäufer aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten oder anderer Umstände die zur Unmöglichkeit der Zustellung führen, zusätzliche Kosten, so sind diese von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe oder Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde vorübergehend an der Annahme der Leistung verhindert war, es sei denn, der Verkäufer hat ihm die Leistung vorher angemessen angekündigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kosten der Hinsendung, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen oder der durch den Verkäufer getroffenen Regelung.

5.6 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn ME die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben oder dem Kunden die tatsächlich bestehende Versandbereitschaft mitgeteilt hat.

Das Eigentum an der Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer. 

6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern Sie Verbraucher sind und für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss mit uns ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Minstrell Engineering UG & Co. KG, Regerweg 8, 78532  Tuttlingen, info@minstrell.de, Telefon: +49 176 471 581 60 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Wenn Sie Ware per Speditionsversand erhalten, müssen Sie für den Rückversand Speditionskosten in gleicher Höhe einplanen. Diese betragen bei Batteriespeichern bzw. Solarpaneelen pro Palette innerhalb Deutschlands geschätzt ca. 200-300 €. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
 
Muster-Widerrufsformular
 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
 
– An Minstrell Engineering UG & Co. KG, Regerweg 8, 78532 Tuttlingen, info@minstrell.de
 
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
 
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
 
– Name des/der Verbraucher(s)
 
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
 
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
 
– Datum
 
(*) Unzutreffendes streichen.
 

7. Gewährleistung 
7.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
7.2 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden, soweit es sich um eine gebrauchte Sache im Sinne des § 476 Abs.  BGB handelt.  
 
8. Haftung
8.1 Die ME haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die ME – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen  und vorhersehbaren Schaden.
8.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
8.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. – Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
8.5 Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der ME.
 
9. Rechtswahl/ Gerichtsstand
9.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der ME vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 
10. Gültigkeit

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ME und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksam zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

II. Kundeninformation
 
1. Identität des Verkäufers
Minstrell Engineering UG ( haftungsbeschränkt) & Co. KG
Regerweg 8
78532 Tuttlingen
 
Telefon: +49 176 471 581 60
E-Mail: info@minstrell.de
 
2. Hinweis auf EU-Streitschlichtung sowie alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
 
3. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe von Ziffer 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
4. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
4.1 Vertragssprache ist deutsch.
4.2 Bei Bestellungen über unseren Internetshop speichern wir den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit online einsehen.
 
5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Waren oder Dienstleistungen ergeben sich jeweils aus der Artikelbeschreibung wie sie im Angebot und/oder der Rechnung aufgeführt wird.
 
6. Preise und Zahlungsmodalitäten
6.1 Die angegebenen Preise sind Nettopreise soweit nicht anders ausgeschrieben und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige Preisbestandteile.
6.2 Soweit Versandkosten anfallen, sind diese nicht im Kaufpreis enthalten. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben bzw. werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von dem Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
6.3 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten Verfügung, die im Rahmen des Bestellvorgangs angegeben werden. 
6.4 Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. 6.5 Hat der Vertragspartner Vorkasse zu leisten und versäumt es innerhalb einer Kalenderwoche nach Rechnungszustellung einen Nachweis über den Ausgleich zu erbringen, behält sich ME das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten.


 
7. Lieferbedingungen
7.1 Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 5 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
7.3 Wenn Sie Unternehmer sind, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.
 
8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren
8.1. Für alle angebotenen Waren besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Die Mängelhaftung für unsere Waren richtet sich nach Ziffer 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2. Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
 
9. Hinweise zum Datenschutz
Informationen zum Datenschutz in unserem Unternehmen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Geschäftsbedingungen der Minstrell Engineering UG & Co. KG für Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Minstrell Engineering UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, im folgenden ME genannt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

1. Die ME führt ihre Dienstleistungen mit größter Sorgfalt unter Beachtung der allgemeinen Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ihrer Kunden durch.

Gegenstand des Vertrages ist die in der jeweiligen Bestellung vereinbarte Dienstleistung und deren konkrete Leistungsspezifikation. Die ME erbringtdie vertraglich vereinbarten Leistungen in eigener Verantwortung durch fachlich und methodisch qualifizierte Mitarbeiter.

2. Enthält die Leistungsspezifikation der Dienstleistung Lücken, Fehler, Auslegungsspielräume, Unklarheiten oder es fehlen Detaillierungen, ist die ME dazu berechtigt, die Dienstleistung nach eigenem Ermessen zu erfüllen

§ 3 Vertragsänderungen

1. Jede Partei kann während der Vertragslaufzeit bei der anderen Partei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese Änderung durchführbar ist (z.B. Auswirkungen auf Termine und/oder Vergütung), und dem Antragsteller schriftlich eine Zustimmung oder Ablehnung mitteilen bzw. ein Änderungsangebot unterbreiten und dieses gegebenenfalls begründen

2. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart. Der Überprüfungsaufwand hierfür kann von der ME dem Kunden berechnet werden. Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und der Dienstleistungen werden in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt.

3. Lieferzeiten und Leistungspflichten verlängern sich um die Kalendertage, an denen die ME Änderungsanträge prüft, Änderungsangebote erstellt, Verhandlungen mit dem Kunden über Änderungsangebote führt oder infolge des Änderungsverlangens die Projektrealisierung auf Verlangen des Kunden unterbricht, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

4. Wird über ein Änderungsangebot innerhalb einer Frist von einem Monat keine Einigung erzielt oder kann aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen ein dem Änderungs- antrag des Kunden entsprechendes Angebot nicht abgegeben werden, setzt die ME die Vertragsdurchführung zu den ursprünglichen vereinbarten Bedingungen fort.

5. So weit die dem Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Umstände eine wesentliche, von den Bestimmungen des Vertrages nicht berücksichtigte Veränderung erfahren, sind beide Parteien berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.

6. Zeigt sich während der Vertragserfüllung, dass der Auftrag nur mit hohen zusätzlichen Kosten durchgeführt werden kann, die bei Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren und die weder die ME noch der Kunde zu vertreten haben, verständigt die ME den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann den sofortigen Abbruch der Arbeiten verlangen und den Vertrag kündigen. Wünscht der Kunde die Fortsetzung, teilt er dies der ME schriftlich mit. Mit einer dadurch entstehenden Erhöhung der Vergütung und einer entsprechenden Verschiebung des Fertigstellungstermins erklärt sich der Kunde einverstanden.

§ 4 Geheimhaltung, Datenschutz

Die Parteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten der jeweils anderen Partei mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Ein darüber hinausgehender Schutz besonders vertraulicher Informationen kann auf Wunsch einer der Parteien gesondert vereinbart werden. Die Parteien werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen

§ 5 Nutzungsrechte

1. Die ME räumt ihrem Kunden an allen im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen das zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht zur beliebigen Benutzung innerhalb des Unternehmens des Kunden ein.

2. Alle Konzepte, Architekturen, Konstruktionen oder Softwareprogramme, die von der ME im Rahmen der Ingenieur-Dienstleistung verwendet werden, sowie die von der ME eingebrachten Fertigkeiten, Fähigkeiten und Methoden verbleiben mit den dazugehörigen Rechten bei der ME. Die ME räumt ihrem Kunden hieran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, so weit dies zur Nutzung der Arbeitsergebnisse der Ingenieur-Dienstleistung erforderlich ist.

3. Ein von der ME eingeräumtes Nutzungsrecht ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ME auf Dritte übertragbar. Auch die Erteilung von Unterlizenzen, die Überlassung der Arbeitsergebnisse an Dritte auf Zeit oder das Zugänglichmachen in sonstiger Weise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ME.

§ 6 Vergütung Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

1. Die Vergütung für die ME richtet sich nach den schriftlichen Angeboten. Sie wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Vergütung nach Aufwand) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat die ME neben der Vergütung Anspruch auf Ersatz der Reisekosten und sonstigen Auslagen. Die Vergütung versteht sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Alle Forderungen werden nach Ablauf des auf der Rechnung angegebenen Zahlungszieles fällig und sind ohne Abzüge zahlbar. Der Kunde gerät nach Ablauf des Zahlungszieles ohne gesonderte Zahlungsaufforderung in Verzug.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Die Erbringung der vereinbarten Ingenieur-Dienstleistungen durch die ME erfordert die Mitwirkung durch den Kunden. Inhalt und Umfang der Mitwirkungspflichten sind im Angebot festgelegt.

2. Der Kunde arbeitet mit der ME zusammen und gewährt der ME zu den vereinbarten Zeiten sicheren Zugang zu seinen Geschäftsräumen und Computersystemen, evtl. Fernzugriff sowie Zugriff auf sonstige Einrichtungen, Beistellungen, Informationen oder Unterlagen, die die ME zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten in angemessenem Umfang anfordern kann. Der Kunde verpflichtet sich, dass seine Mitarbeiter der ME in angemessenem Umfang zur Unterstützung zur Verfügung stehen und dass die ME in angemessenem Umfang auf Entscheidungsträger im Projekt und andere Mitarbeiter des Kunden zurückgreifen kann, damit der ME die Leistungserbringung ermöglicht wird.

3. Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Die ME kann hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des Personals oder der Sachmittel, in Rechnung stellen. Die ME ist berechtigt, dem Kunden für die Nachholung der Handlung eine angemessene Frist zu bestimmen. Erfolgt die Nachholung nicht bis zum Ablauf der Frist, ist die ME zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

§ 8 Abnahme

1. Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Prüfung der erbrachten Leistung. Für abgrenzbare Leistungsteile kann die ME die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme die gesamte Projektleistung als abgenommen. Bereits erfolgte Teilabnahmen bleiben vom Erfolg der Endabnahme unberührt.

2. Nach erfolgter Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches die Leistungen mit dem vertraglich Vereinbarten abgleicht und bestehende Abweichungen aufzeigt. Bei Abweichungen wird im Abnahmeprotokoll vereinbart, wie und innerhalb welcher Zeit diese Abweichungen von der ME zu beseitigen sind.

3. Kann die Abnahme aus Gründen, die von der ME nicht zu vertreten sind, nicht stattfinden, so gilt der Teil des Vertragsgegenstandes eine Woche nach Erklärung der Abnahmebereitschaft als abgenommen.

§ 9 Gewährleistung

1. Für Werkleistungen gewährleistet die ME, dass das Werk der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Sollte dies durch einen Mangel nicht der Fall sein, steht dem Kunden ein Anspruch auf eine Nachbesserung oder eine Ersatzleistung zu. Eine Minderung oder ein Rücktritt kann der Kunde erst verlangen, wenn er erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von mindestens drei Wochen gesetzt hat oder ein Versuch der ME einer Nachbesserung oder Ersatzleistung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Im Fall des Rücktritts muss der Kunde die genannte Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung verbinden. Weitere Schadensersatzansprüche können nur in den Grenzen des § 10 (Haftung) dieser AGB geltend gemacht werden. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt.

2. Die Rechte des Kunden an eine Gewährleistung verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe oder Abnahme. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt keine Erleichterung der Verjährung.

3. Die Mängelansprüche entfallen, wenn eine Leistung durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert oder in Verbindung mit Drittprodukten benutzt wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den Mangel sind.

4. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Mangel vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung oder Reparatur dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 10 Haftung

1. Außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender Haftungsvorschriften haftet die ME als Auftragnehmer nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.

2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für diese Verletzung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ist dieser höher als die von der ME als Auftragnehmer im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung als Höchstbetrag vereinbarte Versicherungssumme, so haftet die ME auch in diesem Falle nur bis zu der Höchstsumme seiner Haftpflichtversicherung. In den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet die ME nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Der Kunde als Auftraggeber stellt die ME als Auftragnehmer von den über diese Versicherungssumme hinausgehenden Ansprüchen frei. Jede Haftung ist ausgeschlossen, so weit ein Mangel oder Schaden auf einer Anweisung oder einem besonderen Wunsch des Auftraggebers im Rahmen der ihm zustehenden Oberleitung beruht.

3. Im Übrigen werden Schadenersatzansprüche gegen die ME, gleich aus welchem Grund, so weit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, dies betrifft insbesondere auch mittelbare und Folgeschäden, z.B. Betriebsunterbrechungen, entgangener Gewinn oder Produktionsausfall.

4. Der Kunde übernimmt als wesentliche Vertragspflicht, Daten in anwendungsadäquaten Intervallen regelmäßig, mindestens einmal täglich, zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Falle eines von ME zu vertretenden Datenverlustes haftet die ME für die Wiederherstellung nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde obige Datensicherungen durchgeführt hat.

§ 11 Kündigung

1. Sofern nicht abweichend vereinbart, steht dem Kunden ein jederzeitiges Recht zur Kündigung des Vertrages bis zur Vollendung des Werks zu (§ 649 BGB). Kündigt der Kunde den Vertrag, stehen der ME die in § 649 S. 2 BGB geregelten Ansprüche zu. Ohne Nachweis der konkreten Anspruchshöhe ist die ME berechtigt, einen Pauschalbetrag in Höhe von 15% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Nachweis höherer Ansprüche bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Ansprüche entstanden sind.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Sonstiges

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Tuttlingen, sofern im Angebot kein anderer Ort vereinbart wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ME und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksam zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

3. Änderungen und Ergänzungen an Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind jeweils von einem Vertretungsberechtigten der Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für sämtliche Änderungen oder die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Tuttlingen, 02.04.2023

Minstrell Engineering UG ( haftungsbeschränkt) & Co. KG

Martin Holzapfel

Geschäftsführender Gesellschafter